Unlizenzierte Online Casinos dürfen seit 2019 keine Schweizer Spieler bedienen – das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) regelt den Markt seither streng, und die ESBK setzt die Sperre über eine öffentlich einsehbare DNS-Sperrliste durch.
In der Schweiz dürfen nur ESBK-bewilligte Betreiber Online-Casino-Dienste für Schweizer Kunden anbieten — alle anderen blockiert die ESBK aktiv über eine öffentliche DNS-Sperrliste (Netzsperre), die ISPs in der Schweiz umsetzen müssen.
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) regelt den Schweizer Markt seit 2019 streng. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) führt eine öffentlich einsehbare Liste aller gesperrten Domains unter esbk.admin.ch. Internet-Service-Provider (ISP) sind verpflichtet, den Zugang zu diesen Seiten für Schweizer Nutzer zu sperren (DNS-Sperre / Netzsperre). Die Sperrung erfolgt auf zwei Ebenen: erstens über die DNS-Sperre (Umleitung der Domainanfragen), zweitens über IP-Sperre (direktes Blockieren von Server-IP-Adressen). Dieses Geoblocking-System ist das umfassendste in der DACH-Region.
Konsequenzen für Spieler bei nicht bewilligten Anbietern
- Keine Rückforderung von Verlusten über Schweizer Gerichte — zivilrechtlicher Anspruch erlischt bei Nutzung nicht bewilligter Plattformen
- Mögliche Kontosperrung bei Schweizer Banken für Transaktionen zu Anbietern auf der ESBK-Sperrliste
- Fehlender Schutz durch das Schweizer Spielsperrenregister — die gesetzlich vorgeschriebene Selbstsperre greift nur bei bewilligten Anbietern
- Kein Datenschutz nach DSG/DSGVO-Standard garantiert — Ihre persönlichen Daten und Zahlungsinformationen sind ungeschützt
Bewilligte Schweizer Anbieter (z. B. Grand Casino Baden Online, Swiss Casinos Online, Jackpots.ch) bieten dagegen gesetzlich vorgeschriebene Verlustlimits, Integration ins Schweizer Spielsperrenregister und die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) als zusätzliche Kontrollinstanz.
Vergleich Deutschland: In Deutschland regelt seit 2021 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) den Markt; die GGL ist deutsch und greift für Schweizer Spieler nicht. Deutsche Spieler bei einem GGL-lizenzierten Casino sind ähnlich wie Schweizer Spieler bei ESBK-Anbietern geschützt. Nur lizenzierte Anbieter bieten rechtsverbindlichen Schutz — grenzüberschreitendes Spielen bei ausländischen Anbietern birgt in beiden Ländern rechtliche Risiken. Deutschland nutzt zusätzlich das OASIS-Sperrdatei-System sowie das LUGAS-Netz; beide sind deutsch und gelten hier nicht. Zuständig in der Schweiz ist die ESBK, und das Schweizer Gegenstück zur Sperrdatei führen die Casinos gemeinsam mit Swisslos und der Loterie Romande.
Rechtsgrundlagen im Detail: Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) Art. 86 regelt die Sanktionen gegen unlizenzierte Anbieter — Bussen bis CHF 500.000 für Betreiber und Vermittler. Konzessionärinnen (ESBK-bewilligte Betreiber) müssen eine Spielbankenabgabe auf den Bruttospielertrag entrichten. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) kooperiert mit der ESBK zur Verhinderung von Geldwäscherei (GwG) im Online-Glücksspiel. Die Spielsuchtprävention wird durch die Konzessionärinnen mitfinanziert.